Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
Das Amt der Stadt Münster unterstützt Menschen bei vielen Fragen rund um das Wohnen. Dazu gehören unter anderem Wohngeld, Wohnberechtigungsscheine, die Wohnungsvermittlung, Mietspiegel, Wohnraumförderung und Fragen zu Wohnungsproblemen.
Hilfe rund ums Wohnen
Wenn die Miete schwer zu bezahlen ist, eine günstige Wohnung gesucht wird oder ein Wohnberechtigungsschein benötigt wird, kann das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung eine wichtige Anlaufstelle sein. Auch Menschen, die aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung eine andere Wohnung benötigen, können dort Beratung und Unterstützung erhalten.
Die wichtigsten Angebote
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Es kann unter bestimmten Voraussetzungen helfen, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten vollständig zu tragen.
Der Antrag ist kostenlos und kann bei der Stadt Münster auch online gestellt werden.
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, wird benötigt, um bestimmte öffentlich geförderte Wohnungen beziehen zu können.
Das Amt prüft, ob die Voraussetzungen für einen WBS erfüllt sind.
Wohnungsvermittlung
Die Stadt Münster vermittelt unter bestimmten Voraussetzungen preisgünstigen beziehungsweise öffentlich geförderten Wohnraum.
Besondere Unterstützung gibt es unter anderem für Menschen in besonderen Lebenslagen.
Wenn die Wohnungssuche schwierig ist
Besondere Lebenslagen
Menschen, die aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung eine andere Wohnung benötigen, können sich über geeigneten Wohnraum beraten lassen.
Die Stadt bietet außerdem Unterstützung bei der Vorbereitung und Organisation eines Umzugs.
Umzugshilfen
In bestimmten Fällen kann das Amt organisatorisch und finanziell bei einem notwendigen Umzug unterstützen.
Ob eine Unterstützung möglich ist, hängt von der jeweiligen persönlichen Situation und den rechtlichen Voraussetzungen ab.
Besonderer Hinweis für Menschen aus der Ukraine
Die Stadt Münster weist darauf hin, dass Menschen aus der Ukraine nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde einen Wohnberechtigungsschein beantragen können. Auch eine schriftliche Bestätigung der Ausländerbehörde über die Erteilung des Aufenthaltstitels kann hierfür ausreichen.
Weitere Aufgaben des Amtes
Mietspiegel
Der Mietspiegel gibt einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete und dient als Orientierung bei Fragen rund um die Miethöhe.
Mietspiegel MünsterWohnungsaufsicht
Die Wohnungsaufsicht befasst sich unter anderem mit der ordnungsgemäßen Nutzung von Wohnraum und bestimmten Problemen bei Mietwohnungen.
InformationenWohnraumförderung
Die Stadt fördert gemeinsam mit dem Land NRW unter anderem die Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum, Eigentumsmaßnahmen, Modernisierungen und barrierearme beziehungsweise barrierefreie Anpassungen.
WohnraumförderungQuartiersentwicklung
Das Amt arbeitet auch an der langfristigen Entwicklung des Wohnungsangebotes und an Konzepten für eine gute Wohn- und Quartiersentwicklung in Münster.
InformationenKontakt
Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
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Bahnhofstraße 8–10
48143 Münster -
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - 0251 492-6402
- Postanschrift: 48127 Münster
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Montag bis Mittwoch: 8:00–12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr
Freitag: 8:00–12:00 Uhr
Für persönliche Vorsprachen empfiehlt die Stadt, vorher einen Termin zu vereinbaren.
Route anzeigenDirekte Kontakte
Fragen zum Wohngeld
Telefon: 0251 492-6418
E-Mail:
WBS und Wohnungsvermittlung
Hotline: 0251 492-6485
E-Mail:
Mietspiegel und Wohnraumförderung
Telefon: 0251 492-6498
Klimafreundliche Wohngebäude
Förderprogramm: 0251 492-6442 für Fragen zu den städtischen Förderprogrammen.
Weitere Informationen im Münster-Kompass
Stand: September 2026. Öffnungszeiten, Zuständigkeiten, Telefonnummern und Verfahren können sich ändern. Bitte prüfen Sie vor einer Antragstellung die aktuellen Angaben der Stadt Münster.
