Einbürgerung in Münster – Voraussetzungen und Beratung
Sie möchten deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger werden? Hier finden Sie wichtige Informationen zu Voraussetzungen, Sprachkenntnissen, Einbürgerungstest, Unterlagen, Antragstellung, Kosten und den zuständigen Stellen in Münster.
Wo soll ich anfangen?
Die Einbürgerung besteht aus mehreren Schritten. Wenn Sie noch nicht wissen, was für Sie wichtig ist, wählen Sie einfach die Frage, die am besten zu Ihrer Situation passt.
Kann ich mich einbürgern lassen?
Informieren Sie sich über Aufenthaltszeit, Aufenthaltsstatus, Identität, Lebensunterhalt und weitere Voraussetzungen.
Voraussetzungen ansehenWelche Deutschkenntnisse brauche ich?
In der Regel müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachgewiesen werden. Es gibt auch andere mögliche Nachweise.
Sprache & TestMuss ich einen Einbürgerungstest machen?
Hier finden Sie Informationen zum Einbürgerungstest, zum Test „Leben in Deutschland“ und zu möglichen Ausnahmen.
InformationenWelche Unterlagen brauche ich?
Die benötigten Nachweise hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Stadt Münster stellt dafür eine aktuelle Checkliste bereit.
Unterlagen ansehenIch möchte den Antrag stellen
In Münster kann der Einbürgerungsantrag online oder schriftlich gestellt werden.
AntragstellungWas gilt für meine Familie?
Informationen zur Miteinbürgerung von Ehe- oder Lebenspartnern und minderjährigen Kindern.
Familie & KinderWas kostet die Einbürgerung?
Die aktuellen Gebühren für Erwachsene und miteinzubürgernde minderjährige Kinder im Überblick.
Kosten ansehenIch bin mir noch nicht sicher
Nutzen Sie die Informationen der Stadt Münster oder lassen Sie Ihre persönliche Situation von der zuständigen Stelle prüfen.
Beratung & KontaktWichtige Voraussetzungen
Ob eine Einbürgerung möglich ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Einbürgerungsbehörde prüft die Voraussetzungen individuell.
Aufenthaltszeit
Grundsätzlich benötigen Sie einen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Im Regelfall sind aktuell 5 Jahre erforderlich.
Für bestimmte Ehe- oder Lebenspartner sowie bei der Miteinbürgerung minderjähriger Kinder können andere Aufenthaltszeiten gelten.
Aufenthaltsstatus
Für eine Einbürgerung muss ein geeigneter Aufenthaltsstatus vorliegen.
Welche Aufenthaltstitel in Ihrem konkreten Fall ausreichen, sollte anhand Ihrer persönlichen Situation geprüft werden.
Identität und Staatsangehörigkeit
Ihre Identität und bisherige Staatsangehörigkeit müssen grundsätzlich zweifelsfrei geklärt sein.
Die Stadt Münster weist aktuell darauf hin, dass die Identität grundsätzlich vorrangig mit einem Nationalpass nachzuweisen ist.
Lebensunterhalt
Grundsätzlich muss der Lebensunterhalt für Sie und Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen aus eigenen Mitteln gesichert sein.
Für bestimmte Personengruppen und besondere Situationen können gesetzliche Ausnahmen gelten.
Deutschkenntnisse
In der Regel müssen deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 nachgewiesen werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die erforderlichen Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Kenntnisse über Deutschland
Grundsätzlich müssen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden.
Dies erfolgt insbesondere über den Einbürgerungstest oder den Test „Leben in Deutschland“.
Deutschkenntnisse und Einbürgerungstest
Für die Einbürgerung müssen in der Regel sowohl ausreichende Deutschkenntnisse als auch Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland nachgewiesen werden.
Deutsch mindestens B1
In der Regel ist ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 erforderlich.
- anerkanntes B1-Sprachzertifikat
- bestimmte deutsche Schulabschlüsse
- deutschsprachiges Hochschulstudium
- abgeschlossene deutsche Berufsausbildung
Einbürgerungstest
Der Einbürgerungstest prüft Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
Der Test umfasst 33 Fragen. Zum Bestehen müssen grundsätzlich mindestens 17 Fragen richtig beantwortet werden.
Nicht immer ist ein Test erforderlich
Unter bestimmten Voraussetzungen können Kenntnisse auch durch einen deutschen Schul-, Berufs- oder Studienabschluss nachgewiesen werden.
Bei Krankheit, Behinderung oder hohem Alter können unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen oder Ausnahmen möglich sein.
Welche Unterlagen brauche ich?
Welche Nachweise erforderlich sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Deshalb sollten Sie vor der Antragstellung die aktuelle Checkliste der Stadt Münster prüfen.
Typische Nachweise
- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit
- Nachweis über den Aufenthaltsstatus
- Geburtsurkunde und gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden
- Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
- Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse
- Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts
- je nach Fall weitere Familien-, Aufenthalts- oder Einkommensnachweise
Die vollständige und aktuelle Zusammenstellung der benötigten Unterlagen finden Sie bei der Stadt Münster.
Aktuelle Checkliste und UnterlagenEinbürgerung beantragen
In Münster können Sie den Antrag online oder schriftlich stellen. Für den Online-Antrag benötigen Sie ein BundID-Konto.
Online-Antrag
Beim Online-Verfahren werden Sie zunächst durch einen Quick-Check geführt. Anschließend erfolgt die Anmeldung über die BundID.
Danach können die erforderlichen Nachweise digital hochgeladen, die Gebühr bezahlt und der Antrag online abgeschickt werden.
Zum Online-AntragSchriftlicher Antrag
Alternativ können Sie den Antrag schriftlich mit dem Formular der Stadt Münster stellen.
Ab dem 16. Lebensjahr muss grundsätzlich ein eigener Antrag ausgefüllt werden.
Bei einem schriftlichen Antrag sollen die erforderlichen Nachweise möglichst vollständig als Kopien beigefügt werden.
Wichtig bei Unterlagen
Senden Sie bei einem schriftlichen Antrag keine Originaldokumente ein.
Die Stadt Münster stellt für die Antragstellung aktuelle Formulare und Checklisten bereit.
Einbürgerung mit der Familie
Für Ehe- oder Lebenspartner und minderjährige Kinder können besondere Regelungen gelten. Die konkrete Situation sollte mit der Einbürgerungsbehörde geprüft werden.
Ehe- oder Lebenspartner
Für Ehe- oder Lebenspartner einer Person, die die erforderliche Aufenthaltszeit erfüllt, können unter bestimmten Voraussetzungen verkürzte Aufenthaltszeiten gelten.
Minderjährige Kinder
Minderjährige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen zusammen mit einem Elternteil miteingebürgert werden.
Für Kinder gelten abhängig vom Alter besondere Regelungen.
Eigener Antrag ab 16
Ab dem 16. Lebensjahr muss grundsätzlich ein eigener Antrag ausgefüllt werden.
So läuft die Einbürgerung ab
Der konkrete Ablauf kann je nach persönlicher Situation unterschiedlich sein. Grundsätzlich können Sie sich an diesen Schritten orientieren.
Voraussetzungen prüfen
Prüfen Sie Aufenthaltszeit, Aufenthaltsstatus, Sprache, staatsbürgerliche Kenntnisse und weitere Voraussetzungen.
Unterlagen vorbereiten
Stellen Sie die erforderlichen Nachweise zusammen und nutzen Sie die aktuelle Checkliste der Stadt Münster.
Antrag einreichen
Stellen Sie den Antrag online oder schriftlich bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde.
Prüfung und Entscheidung
Die Behörde prüft die Voraussetzungen und kann weitere Unterlagen anfordern. Am Ende steht die Urkundenübergabe.
Was kostet die Einbürgerung?
Die Stadt Münster nennt aktuell folgende Gebühren.
Wichtig
Die Gebühren fallen grundsätzlich auch dann an, wenn ein Antrag abgelehnt wird. Bei einer freiwilligen Rücknahme können unter bestimmten Voraussetzungen Teile der Gebühren erstattet werden.
Informationsveranstaltungen der Stadt Münster
Die Stadt Münster bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen zu den Themen Einbürgerungsvoraussetzungen und Antragstellung an.
Der Vortrag dauert etwa 45 Minuten. Anschließend können allgemeine Fragen gestellt werden. Die Veranstaltung kann einen individuellen Beratungstermin ersetzen.
Informationen und AnmeldungEinbürgerungsbehörde Münster
Die verbindliche Prüfung Ihrer persönlichen Voraussetzungen erfolgt durch die zuständige Einbürgerungsbehörde.
Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde
Amt für Bürger- und Ratsservice
Stadthaus 1
Klemensstraße 10
48143 Münster
Terminvereinbarung:
0251 492-0
E-Mail:
Fragen zu einem laufenden Verfahren:
0251 492-3320
Telefonsprechzeiten:
Dienstag: 13:30–15:00 Uhr
Mittwoch: 08:30–10:00 Uhr
Diese Telefonsprechzeiten gelten seit August 2026.
Auch diese Münster-Kompass-Seiten können hilfreich sein
Einbürgerung kann mit Fragen zu Aufenthalt, Sprache, Behörden und Bildung verbunden sein. Hier finden Sie passende Informationen auf dem Münster-Kompass.
Wichtiger Hinweis
Die Einbürgerungsvoraussetzungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung durch die zuständige Einbürgerungsbehörde.
Insbesondere bei Fragen zum Aufenthaltsstatus, zu früheren Aufenthaltszeiten, zum Lebensunterhalt oder zu erforderlichen Nachweisen sollten Sie die zuständige Behörde kontaktieren.
