Deutsche Staatsangehörigkeit

Einbürgerung in Münster – Voraussetzungen und Beratung

Sie möchten deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger werden? Hier finden Sie wichtige Informationen zu Voraussetzungen, Sprachkenntnissen, Einbürgerungstest, Unterlagen, Antragstellung, Kosten und den zuständigen Stellen in Münster.

Wo soll ich anfangen?

Die Einbürgerung besteht aus mehreren Schritten. Wenn Sie noch nicht wissen, was für Sie wichtig ist, wählen Sie einfach die Frage, die am besten zu Ihrer Situation passt.

Wichtige Voraussetzungen

Ob eine Einbürgerung möglich ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Einbürgerungsbehörde prüft die Voraussetzungen individuell.

Aufenthaltszeit

Grundsätzlich benötigen Sie einen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Im Regelfall sind aktuell 5 Jahre erforderlich.

Für bestimmte Ehe- oder Lebenspartner sowie bei der Miteinbürgerung minderjähriger Kinder können andere Aufenthaltszeiten gelten.

Aufenthaltsstatus

Für eine Einbürgerung muss ein geeigneter Aufenthaltsstatus vorliegen.

Welche Aufenthaltstitel in Ihrem konkreten Fall ausreichen, sollte anhand Ihrer persönlichen Situation geprüft werden.

Identität und Staatsangehörigkeit

Ihre Identität und bisherige Staatsangehörigkeit müssen grundsätzlich zweifelsfrei geklärt sein.

Die Stadt Münster weist aktuell darauf hin, dass die Identität grundsätzlich vorrangig mit einem Nationalpass nachzuweisen ist.

Lebensunterhalt

Grundsätzlich muss der Lebensunterhalt für Sie und Ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen aus eigenen Mitteln gesichert sein.

Für bestimmte Personengruppen und besondere Situationen können gesetzliche Ausnahmen gelten.

Deutschkenntnisse

In der Regel müssen deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 nachgewiesen werden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die erforderlichen Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Kenntnisse über Deutschland

Grundsätzlich müssen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden.

Dies erfolgt insbesondere über den Einbürgerungstest oder den Test „Leben in Deutschland“.

Deutschkenntnisse und Einbürgerungstest

Für die Einbürgerung müssen in der Regel sowohl ausreichende Deutschkenntnisse als auch Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland nachgewiesen werden.

Deutsch mindestens B1

In der Regel ist ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 erforderlich.

  • anerkanntes B1-Sprachzertifikat
  • bestimmte deutsche Schulabschlüsse
  • deutschsprachiges Hochschulstudium
  • abgeschlossene deutsche Berufsausbildung
Deutsch-Sprachkurse

Einbürgerungstest

Der Einbürgerungstest prüft Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.

Der Test umfasst 33 Fragen. Zum Bestehen müssen grundsätzlich mindestens 17 Fragen richtig beantwortet werden.

Nicht immer ist ein Test erforderlich

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kenntnisse auch durch einen deutschen Schul-, Berufs- oder Studienabschluss nachgewiesen werden.

Bei Krankheit, Behinderung oder hohem Alter können unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen oder Ausnahmen möglich sein.

Welche Unterlagen brauche ich?

Welche Nachweise erforderlich sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Deshalb sollten Sie vor der Antragstellung die aktuelle Checkliste der Stadt Münster prüfen.

Typische Nachweise

  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit
  • Nachweis über den Aufenthaltsstatus
  • Geburtsurkunde und gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden
  • Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
  • Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse
  • Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • je nach Fall weitere Familien-, Aufenthalts- oder Einkommensnachweise

Die vollständige und aktuelle Zusammenstellung der benötigten Unterlagen finden Sie bei der Stadt Münster.

Aktuelle Checkliste und Unterlagen

Einbürgerung beantragen

In Münster können Sie den Antrag online oder schriftlich stellen. Für den Online-Antrag benötigen Sie ein BundID-Konto.

Online-Antrag

Beim Online-Verfahren werden Sie zunächst durch einen Quick-Check geführt. Anschließend erfolgt die Anmeldung über die BundID.

Danach können die erforderlichen Nachweise digital hochgeladen, die Gebühr bezahlt und der Antrag online abgeschickt werden.

Zum Online-Antrag

Schriftlicher Antrag

Alternativ können Sie den Antrag schriftlich mit dem Formular der Stadt Münster stellen.

Ab dem 16. Lebensjahr muss grundsätzlich ein eigener Antrag ausgefüllt werden.

Bei einem schriftlichen Antrag sollen die erforderlichen Nachweise möglichst vollständig als Kopien beigefügt werden.

Wichtig bei Unterlagen

Senden Sie bei einem schriftlichen Antrag keine Originaldokumente ein.

Die Stadt Münster stellt für die Antragstellung aktuelle Formulare und Checklisten bereit.

Einbürgerung mit der Familie

Für Ehe- oder Lebenspartner und minderjährige Kinder können besondere Regelungen gelten. Die konkrete Situation sollte mit der Einbürgerungsbehörde geprüft werden.

Ehe- oder Lebenspartner

Für Ehe- oder Lebenspartner einer Person, die die erforderliche Aufenthaltszeit erfüllt, können unter bestimmten Voraussetzungen verkürzte Aufenthaltszeiten gelten.

Minderjährige Kinder

Minderjährige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen zusammen mit einem Elternteil miteingebürgert werden.

Für Kinder gelten abhängig vom Alter besondere Regelungen.

Eigener Antrag ab 16

Ab dem 16. Lebensjahr muss grundsätzlich ein eigener Antrag ausgefüllt werden.

So läuft die Einbürgerung ab

Der konkrete Ablauf kann je nach persönlicher Situation unterschiedlich sein. Grundsätzlich können Sie sich an diesen Schritten orientieren.

1

Voraussetzungen prüfen

Prüfen Sie Aufenthaltszeit, Aufenthaltsstatus, Sprache, staatsbürgerliche Kenntnisse und weitere Voraussetzungen.

2

Unterlagen vorbereiten

Stellen Sie die erforderlichen Nachweise zusammen und nutzen Sie die aktuelle Checkliste der Stadt Münster.

3

Antrag einreichen

Stellen Sie den Antrag online oder schriftlich bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde.

4

Prüfung und Entscheidung

Die Behörde prüft die Voraussetzungen und kann weitere Unterlagen anfordern. Am Ende steht die Urkundenübergabe.

Was kostet die Einbürgerung?

Die Stadt Münster nennt aktuell folgende Gebühren.

255 € für eine erwachsene antragstellende Person
255 € für eine Person ab 16 Jahren, die selbstständig eingebürgert wird
51 € für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind ohne eigenes Einkommen

Wichtig

Die Gebühren fallen grundsätzlich auch dann an, wenn ein Antrag abgelehnt wird. Bei einer freiwilligen Rücknahme können unter bestimmten Voraussetzungen Teile der Gebühren erstattet werden.

Informationsveranstaltungen der Stadt Münster

Die Stadt Münster bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen zu den Themen Einbürgerungsvoraussetzungen und Antragstellung an.

Der Vortrag dauert etwa 45 Minuten. Anschließend können allgemeine Fragen gestellt werden. Die Veranstaltung kann einen individuellen Beratungstermin ersetzen.

Informationen und Anmeldung

Einbürgerungsbehörde Münster

Die verbindliche Prüfung Ihrer persönlichen Voraussetzungen erfolgt durch die zuständige Einbürgerungsbehörde.

Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde

Amt für Bürger- und Ratsservice
Stadthaus 1
Klemensstraße 10
48143 Münster

Terminvereinbarung:
0251 492-0

E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Fragen zu einem laufenden Verfahren:
0251 492-3320

Telefonsprechzeiten:
Dienstag: 13:30–15:00 Uhr
Mittwoch: 08:30–10:00 Uhr

Diese Telefonsprechzeiten gelten seit August 2026.

Auch diese Münster-Kompass-Seiten können hilfreich sein

Einbürgerung kann mit Fragen zu Aufenthalt, Sprache, Behörden und Bildung verbunden sein. Hier finden Sie passende Informationen auf dem Münster-Kompass.

Wichtiger Hinweis

Die Einbürgerungsvoraussetzungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Informationen auf dieser Seite dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung durch die zuständige Einbürgerungsbehörde.

Insbesondere bei Fragen zum Aufenthaltsstatus, zu früheren Aufenthaltszeiten, zum Lebensunterhalt oder zu erforderlichen Nachweisen sollten Sie die zuständige Behörde kontaktieren.

Stand: September 2026

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