Schutz bei häuslicher Gewalt nach Ausländerrecht

Gewalt in der Partnerschaft oder Familie kann auch Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus haben. Für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit gibt es deshalb besondere rechtliche Regelungen und Beratungsangebote.

Wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind und sich von der gewalttätigen Person trennen möchten, sollten Sie sich möglichst früh beraten lassen. Eine Trennung bedeutet nicht automatisch, dass Sie Deutschland verlassen müssen.

Wichtig: Das Aufenthaltsrecht hängt immer von der persönlichen Situation ab. Entscheidend können unter anderem der bisherige Aufenthaltstitel, die Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft, die Umstände der Trennung und die konkrete Gefährdung sein.

Eine Beratungsstelle oder eine auf Aufenthaltsrecht spezialisierte Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt kann prüfen, welche Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen.

Eigenständiges Aufenthaltsrecht

Bei einer Aufenthaltserlaubnis, die im Zusammenhang mit dem Familiennachzug zu einem Ehepartner erteilt wurde, kann nach einer Trennung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Betracht kommen.

Nach den Informationen des Amts für Migration und Integration der Stadt Münster besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines eigenständigen Aufenthaltsrechts, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft mindestens drei Jahre rechtmäßig in Deutschland bestanden hat.

Von dieser Voraussetzung kann in besonderen Härtefällen abgesehen werden. Häusliche Gewalt kann dabei eine außergewöhnliche Härte darstellen. Deshalb sollte eine betroffene Person nicht allein deshalb bei einem gewalttätigen Partner bleiben, weil sie Angst um ihren Aufenthaltsstatus hat.

Es kommt auf den Einzelfall an. Die rechtliche Prüfung sollte möglichst vor einer endgültigen Entscheidung über die Trennung oder den weiteren Aufenthalt erfolgen.

Wenn Sie von Gewalt betroffen sind

Ihre Sicherheit geht vor

Sie müssen nicht warten, bis Ihre aufenthaltsrechtliche Situation geklärt ist, wenn Sie aktuell gefährdet sind. Bei akuter Gefahr können Sie die Polizei unter 110 oder den Rettungsdienst unter 112 erreichen.

Schutzmöglichkeiten, Frauenhäuser und Beratungsstellen können gemeinsam mit Ihnen weitere Schritte planen.

Frühzeitig beraten lassen

Frauenhäuser und Fachberatungsstellen können bei der Suche nach einer sicheren Unterkunft helfen und kennen häufig auch spezialisierte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Aufenthaltsrecht.

Eine aufenthaltsrechtliche Beratung kann insbesondere dann wichtig sein, wenn der Aufenthalt bisher vom Ehepartner oder von der familiären Lebensgemeinschaft abhängig war.

Unterlagen sichern

Wenn es für Sie sicher möglich ist, können wichtige persönliche Unterlagen hilfreich sein, zum Beispiel:

  • Pass und Aufenthaltstitel
  • Meldebescheinigung
  • Dokumente zur Ehe oder Familienzusammenführung
  • Unterlagen von Behörden
  • medizinische Unterlagen
  • Unterlagen über die bisherige Lebenssituation

Bringen Sie sich nicht in Gefahr, um Unterlagen zu beschaffen. Eine Beratungsstelle kann bei den nächsten Schritten helfen.

Beratung für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Gewaltschutz Münster

Das Netzwerk Gewaltschutz Münster informiert ausdrücklich auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit über ihre Möglichkeiten bei häuslicher Gewalt und über Fragen des Aufenthaltsrechts.

Dort wird auch darauf hingewiesen, dass bei einem unsicheren Aufenthaltsstatus eine Beratung durch eine im Aufenthaltsrecht erfahrene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt besonders wichtig ist.

Amt für Migration und Integration der Stadt Münster

Aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten

Die zuständige Stelle der Stadt Münster ist das Amt für Migration und Integration. Für Fragen zum eigenständigen Aufenthaltsrecht nach einer Trennung gibt es dort aktuelle Informationen und die Möglichkeit, eine Terminanfrage zu stellen.

Amt für Migration und Integration
Stadthaus 2
Ludgeriplatz 4
48151 Münster

Telefon: 0251 492-3636
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Hotline:
Montag, Dienstag und Freitag: 9:00–12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00–18:00 Uhr

Termine zur Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels erfolgen nach Vereinbarung.

Wichtig bei unsicherem Aufenthaltsstatus

Wenn Ihr Aufenthaltsrecht unsicher ist oder eine Abschiebung befürchtet wird, sollten Sie möglichst schnell eine qualifizierte aufenthaltsrechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Lassen Sie sich nicht von der gewalttätigen Person davon abhalten, fachliche Hilfe zu suchen. Beratungsstellen können dabei unterstützen, eine geeignete Rechtsberatung zu finden und Schutzmöglichkeiten zu klären.

Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Das Aufenthaltsrecht ist komplex und die rechtlichen Möglichkeiten hängen von der jeweiligen Aufenthaltserlaubnis und den persönlichen Umständen ab.

Aktuelle Informationen zum Gewaltschutz

„Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt“

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Juli 2026 gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine aktualisierte Broschüre zum Gewaltschutzgesetz veröffentlicht.

Die Broschüre informiert unter anderem über Schutzmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt, das Gewaltschutzgesetz und Fragen, die sich ergeben können, wenn Kinder betroffen sind.

Wenn sofort Hilfe nötig ist

110

Polizei

Bei akuter Gefahr, Gewalt, Bedrohung oder wenn Sie sich und andere unmittelbar schützen müssen.

112

Rettungsdienst

Bei lebensbedrohlichen Verletzungen oder einem medizinischen Notfall.

116 016

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Kostenlose und vertrauliche Beratung für Frauen, die Gewalt erleben oder von Gewalt bedroht sind. Auch Angehörige und Fachkräfte können sich beraten lassen.

Weitere Informationen im Münster-Kompass

Häusliche Gewalt

Informationen zu Schutz, Beratung und Hilfen bei häuslicher Gewalt in Münster.

Schutz vor Gewalt

Weitere Hilfen zu Gewaltprävention, sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt und Opferhilfe.

Opferhilfe

Beratungs- und Unterstützungsangebote für Menschen, die Opfer einer Straftat oder von Gewalt geworden sind.

Informationen sorgfältig prüfen lassen – insbesondere bei Fragen zum persönlichen Aufenthaltsstatus. Bei akuter Gefahr gilt: zuerst für Sicherheit sorgen und Hilfe holen.

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